Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden (gemäß § 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 4 EWSG) 19. Dezember 2022

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Kundinnen und Kunden, die Gas oder Wärme beziehen erhalten eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.

Auszug von der Homepage des Rahmenvertragspartners, Stadtwerke Metzingen: "Als unsere Kundinnen und Kunden profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Sollten Sie den Abschlag für Dezember doch geleistet haben, wird dieser Ihnen mit der Jahresrechnung gutgeschrieben. Es geht Ihnen kein Geld verloren."

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Verbraucher entlastet wie z. B. die Wohnungswirtschaft. Unternehmen bzw. Einrichtungen mit viertelstündiger Leistungsmessung (RLM) müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen. Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Die Entlastung für Gas- und Wärmekunden wird komplett aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Soforthilfe stellt die erste Stufe des Abschlusspapiers der Expertenkommission Gas und Wärme dar. Nicht vom EWSG umfasst ist allerdings die zweite Stufe, mithin die Regelungen zum Preisdeckel für Gas und Wärme. Die Gesetzestexte hierzu stehen derzeit noch aus.

 


Marco Endler: +49 7123 923014marco.endler@straubimmobilien.de
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